Hausarztpraxis Dr. Biedermann

Service

e-card:

Muss jedes Mal mitgebracht werden (Vorschrift der GKK) und zwar auch für jeden Angehörigen und jedes mitversicherte Kind, auch wenn nur ein Rezept ausgestellt wird.
Übrigens ist es egal ob Sie Ihre e-card in einem Quartal nutzen oder nicht, die Jahresgebühr zahlt jeder, der nicht gebührenbefreit ist. Das Verschieben eines fälligen Arztbesuches erspart Ihnen daher nichts.

Neue Patienten:

Wenn Sie das erste Mal bei uns sind, geben Sie bitte den bisherigen Hausarzt an. Dadurch ist es leichter, eventuell wichtige Vorbefunde zu erhalten, wenn Sie diese nicht idealerweise schon mitbringen.

Datenänderungen:

Sollten sich bei Ihnen Personendaten, Arbeitgeber oder Telefonnummern ändern, geben Sie uns das bitte umgehend bekannt. Wir können Sie so im Falle wichtiger Benachrichtigungen leichter erreichen.

Telefonische Auskünfte:

Sind durch das Datenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen zulässig, außerdem werden dadurch unsere Leitungen für Notfälle blockiert.

Parkmöglichkeiten:

Derzeit stehen die vorgesehenen Parkplätze vor der Ordination und alle freien Plätze entlang des Zaunes bis zum Weidenweg zur Verfügung. Ich ersuche Sie dringend, den Teichweg und die Ausfahrt immer frei zu halten, da Besitzstörungsklagen drohen.

Visiten:

Wenn möglich Anmeldung während der Ordinationszeiten, da die Weitergabe über die Rettungsleitstelle (Tel: 1450 oder Notruf 144) nur in Notfällen in Anspruch genommen werden sollte.

Wo gearbeitet wird, können Fehler passieren, wo keine Fehler passieren, wird nicht gearbeitet